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Innerhalb des Spektrums der elektro-magnetischen Wellen erfaßt das menschliche Auge das sichtbare Licht im Bereich von etwa 380 nm bis 700 nm.
Neben der Hell- und Dunkel-Empfindung werden im Auge drei verschiedene Farbreize erregt: Blau, Grün und Rot. Der Farbeindruck erfolgt durch Verknüpfung der drei Reize im Sinnesapparat des Menschen.
Aufgabe der Farbmessung ist es, die Farbwirkung ("appearance") von Proben unabhängig vom subjektiven Farbeindruck des individuellen Beobachters mit objektiven Zahlen zu beschreiben.
Farbmessung ist immer eine spektrale Messung.
Die gemessenen spektralen Reflektions- oder Transmissionswerte werden nach genormten Verfahren in die Farbreize umgerechnet, welche unter standardisierten Bedingungen in einem definierten "Menschlichen Normalauge" erzeugt würden. |
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