Qualitätsmanagement

Unser integriertes Managementsystem

Das Wertvollste für das Unternehmen ist ein engagiertes Mitarbeiterteam, das die Qualitäts- und Umweltverantwortung entsprechend seiner Aufgaben trägt.

Bereichsintegrierendes und -übergreifendes Qualitäts- und Umweltmanagement gewährleisten, dass alle Tätigkeiten umfassend geplant, gelenkt und überwacht werden. Alle Sach- und Dienstleistungen sollen den Erwartungen unserer Kunden entsprechen. Ein wirksames und zuverlässiges IMS hilft die Prozesse zu optimieren. Vorzeitiges Erkennen und umgehendes Beseitigen festgestellter Mängel senkt Aufwände für erforderliche Korrekturmaßnahmen und garantiert die Qualität, Wartbarkeit und Zuverlässigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen.

Dieses Handbuch ist verbindlich für alle Führungskräfte und Mitarbeiter unseres Unternehmensbereiches. Die Geschäftsführung der Carl Zeiss Industrielle Messtechnik GmbH verpflichtet sich durch diese Erklärung, ihre Tätigkeiten entsprechend den konkreten Festlegungen auszuführen.

Unsere Zertifikate

Wir haben ein Qualitätsmanagementsystem aufgebaut, das den Anforderungen gesetzlicher Bestimmungen im In- und Ausland und internationaler Qualitätsstandards entspricht. Entsprechende Zertifikate und Bestätigungen der Zertifizierungsstellen bzw. der Behörden können Sie hier herunterladen.

Unsere Software-Zertifikate

Wir bei ZEISS lassen die Hauptrevisionen unserer Software in regelmäßigen Zeitabständen zertifizieren. Damit stellen wir eine geprüfte Berechnungsqualität für unsere geometrischen Elemente sicher.

Hier bietet die PTB seit Jahren ein neutrales Zertifizierungspaket an. Es werden Punkte in der 3D-Software zu Ausgleichselementen verrechnet. Die Qualität dieser Ausgleichselemente nach Gauss wird von der PTB festgestellt und die Software in "Genauigkeitsklassen segmentiert." Sämtliche Ergebnisse unserer getesteten Software liegen in der Klasse der kleinsten Abweichungen.

Die Software-Zertifikate werden regelmäßig aktualisiert und stehen im ZEISS Portal zur Verfügung.

Verpackungen

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) fordert, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Dafür sollen Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.

Wir sind gemäß der Regelungen des VerpackG dazu verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen i.S.v.§ 3 Abs. 1 VerpackG, die als nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland GmbH oder dem „RESY“-Symbol) tragen, der gleichen Art, Form und Größe, die Ihnen mit der zugelieferten Ware von uns übergeben wurden, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen.

Sollten Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, schreiben Sie bitte vor Versand der Waren eine E-Mail an info .metrology .de @zeiss .com. Wir setzen uns dann mit Ihnen über den weiteren Ablauf in Verbindung.

Wir machen Sie bereits an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass wir uns vorbehalten, separate Regelungen für den Ort der Verpackungsrückgabe und die Kostentragung zu treffen.

Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Kundeninformation nach §19a ElektroG
Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Wir sind als Hersteller unter der Registrierungsnummer DE 55298748 bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten registriert.

1. Die Bedeutung des Symbols „Durchgestrichene Mülltonne“
Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Elektro-/Elektronik-Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Diese Verpflichtung wird dokumentiert durch das Symbol „durchgestrichene Mülltonne“ auf Ihrem Altgerät. Ein so markiertes Altgerät darf nicht im unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden. Enthalten die Produkte Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut sind, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt entsorgt werden. Gleiches gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können.

2. Möglichkeiten zur Rückgabe von Altgeräten
ZEISS bietet Ihnen als gewerblicher Nutzer die Möglichkeit an, von ZEISS hergestellte Altgeräte zurückzunehmen. Die Rücknahme erfolgt kostenfrei, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bitte setzen Sie sich mit der für Sie zuständigen Vertriebsorganisation vor dem Rückversand des Altgeräts in Verbindung, um die Rücknahme zu organisieren. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Auftragsbestätigung zu Ihrer Bestellung. Alternativ können Sie folgende E-Mailadresse nutzen: info .metrology .de @zeiss .com Bitte beachten Sie, dass die Rückgabe von sog. historischen Altgeräten gem. § 3 Abs. 4 ElektroG nicht kostenfrei erfolgt. Historische Altgeräte sind insbesondere solche Altgeräte, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden oder Altgeräte, die vor dem 15. August 2018 in Verkehr gebracht wurden, soweit sie vom Anwendungsbereich des ElektroG in der Fassung vom 20. Oktober 2015 nicht erfasst waren.

3. Datenschutz
Sollten Sie von unserem Rücknahmeangebot Gebrauch machen wollen, weisen wir auf Folgendes hin: Personenbezogene Daten sind von Endnutzern auf den zu entsorgenden Altgeräten eigenverantwortlich zu löschen.

Symbol "Durchgestrichene Mülltonne"

Verpflichtung zur Nachhaltigkeit

Die Initiative Blue Competence

Wir sind Partner der Nachhaltigkeitsinitiative Blue Competence. Blue Competence ist eine Initiative des VDMA, um Nachhaltigkeit im Maschinen‐ und Anlagenbau zu fördern, aber auch nachhaltige Lösungen der Branche bekannt zu machen. Mit unserer Partnerschaft verpflichten wir uns zur Einhaltung der zwölf Nachhaltigkeitsleitsätze des Maschinen‐ und Anlagenbaus.