Alle ZEISS Mitarbeitende (auch Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen) sowie alle externen Geschäftspartner sind aufgefordert, sich bei Compliance Fragen oder wenn der begründete Verdacht eines Compliance Verstoßes besteht, zu melden. Bitte informieren Sie uns, sobald Sie aufgrund ernstzunehmender Hinweise eine Straftat, einen Gesetzesverstoß oder einen Diskriminierungsvorfall für wahrscheinlich halten. Grundsätzlich bitten wir, Meldungen möglichst zuerst an Ihre ZEISS Ansprechperson oder den zuständigen Compliance Officer zu adressieren. Wir nehmen jeden Hinweis ernst, und stellen durch ein systematisches Vorgehen die Bearbeitung jedes Hinweises sicher.
Sofern Sie es vorziehen, Beobachtungen oder vermeintliche Gesetzesverletzungen gegebenenfalls anonym über ein Hinweisgebersystem mitzuteilen, steht ihnen hier ein Link zur "Integrity Line" zur Verfügung. Dort können Sie - wenn gewünscht auch anonym – Ihre Meldung in verschiedenen Sprachen mitteilen. In jedem Fall sichern wir eine streng vertrauliche Handhabung Ihres Hinweises zu, unabhängig davon, ob Sie den Hinweis offen oder anonym übermitteln.
Im Zuge von Ermittlungen kann es jedoch nie ausgeschlossen werden, dass man vermuten kann, von wem die Hinweise stammen. Deshalb verpflichtet sich das Unternehmen, gutgläubige Hinweisgeber vor möglichen Nachteilen zu schützen. Dies gilt allerdings nicht für bösgläubige Anschuldigungen, also Vorwürfe, die erkennbar falsch sind oder mit dem Ziel, jemandem zu Unrecht zu schaden, erhoben werden. Diese Art von Hinweisen verdienen keine Aufmerksamkeit und derartige Hinweisgeber keinen Schutz.
Bis zum Abschluss der Ermittlungen, die aufgrund von Hinweisen eingeleitet werden, gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Auch das gehört zu einem fairen Umgang miteinander. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in nachfolgenden FAQs, sowie auf der "Integrity Line" Seite.