Festsetzungen des Vorhabenbezogenen B-Plans im Überblick
Festgelegt wird im Bebauungsplan beispielsweise das Maß der baulichen Nutzung, also wie dicht und wie hoch in dem betreffenden Gebiet gebaut werden darf, welche Flächen überbaut werden dürfen oder wo Grünraum vorgesehen ist. Ebenso regelt der B-Plan die Art der baulichen Nutzung. „Im Fall des Hightech-Standortes in Jena handelt es sich um ein sogenanntes Gewerbegebiet“, so Weimann. Dort ist beispielsweise der Bau von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden, aber auch von Sportanlagen möglich. „In einem B-Plan werden auch die Themen benannt, die grundsätzlich in einem Gewerbegebiet gebaut werden dürften, wie ein Fitnessstudio und auch ein Einkaufsmarkt. Aus diesem Grund werden sie zwar genannt, sie werden aber nicht im ersten Bauabschnitt umgesetzt. Sollte es aber zukünftig solche Anforderungen an den Arbeitsplatz und Arbeitgeber geben, dann würde der B-Plan die Erlaubnis zum Bau darstellen“, so Weimann weiter. Auch weitere Details wie etwa Lärmschutz, Altlastensanierung oder die Infrastruktur mit Parkmöglichkeiten werden im Bebauungsplan definiert.