Corporate Governance

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung erfolgt gemäß §§ 289f und 315d HGB. Vorstand und Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG verpflichten sich hierin zu den Grundsätzen einer transparenten, verantwortungsvollen und auf die nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Eine gute Corporate Governance sieht die Gesellschaft als wesentliche Voraussetzung für einen langfristigen Unternehmenserfolg. Zudem leistet sie einen wichtigen Beitrag, um das Vertrauen der Aktionäre, Geschäftspartner, Kunden, Mitarbeiter sowie der breiten Öffentlichkeit in die Arbeit der Gesellschaft zu stärken und dem stetig wachsenden Informationsbedarf verschiedener Interessensgruppen gerecht zu werden.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Berichtsjahr eingehend mit den Grundsätzen und Leitlinien des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Die aktuelle Entsprechungserklärung wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam im Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite dauerhaft veröffentlicht.

 

Entsprechenserklärung 2022

Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde am 28. April 2022 neu gefasst („DCGK 2022“) und trat mit der Veröffentlichung am 17. Mai 2022 im Bundesanzeiger in Kraft. Vorstand und Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG erklären gemäß § 161 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz, dass seit der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2021 den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und weiterhin entsprochen wird:

  • Ziffer C.1 DCGK 2022

    Abweichend von Ziffer C.1 hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt. Ebenso hat der Aufsichtsrat kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium festgelegt und dementsprechend auch keine Qualifikationsmatrix sowie keinen Stand der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass sich die Zusammensetzung des Gremiums in erster Linie am Unternehmensinteresse zu orientieren hat und eine effiziente Beratung und Überwachung des Vorstands garantieren muss. Entsprechend wird bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Carl Zeiss Meditec AG daher vorrangig den zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnissen und fachlichen Qualifikationen seiner Mitglieder sowie deren Unabhängigkeit Rechnung getragen. Der Aufsichtsrat betrachtet die erforderlichen Kompetenzen im Gesamtgremium als hinreichend berücksichtigt.

  • Ziffer D.6 DCGK 2022

    Abweichend von Ziffer D.6 nehmen die Mitglieder des Vorstands laut Geschäftsordnung des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil, soweit der Vorsitzende des Aufsichtsrats nichts anderes bestimmt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend insbesondere über die Unternehmensstrategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, die Risikosituation, das Risiko-Management, die Compliance, die Innovationsschwerpunkte und über etwaige Abweichungen der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung sowie wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und wesentlicher Konzerngesellschaften. Der Aufsichtsrat nutzt die Sitzungen für einen regelmäßigen ausführlichen Austausch mit dem Vorstand. Für bestimmte Themen tagt der Aufsichtsrat während der Plenumssitzung allein.

    Nach dem aktuellen Stand der Diskussionen weicht das von der Hauptversammlung am 27. Mai 2021 beschlossene und auf alle neu abzuschließenden Vorstandsverträge anzuwendende Vorstandsvergütungssystem von den nachfolgend genannten Empfehlungen des DCGK 2022 ab:

  • Ziffer G.4 DCGK 2022

    Laut Ziffer G.4 soll der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen. Abweichend davon sieht das Vergütungssystem keinen Vergleich der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt vor. Da die Vorstandsvergütung nach oben begrenzt ist (Cap), wird die Angemessenheit mit Blick auf das Vergütungsgefüge nicht infrage gestellt. Ein vertikaler Vergleich kann aus Sicht des Aufsichtsrats daher entfallen. Ein Vergleich zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt ist zudem aus Sicht des Aufsichtsrats nicht hinreichend aussagekräftig. Durch die internationale Aufstellung des Unternehmens, die verschiedenen Standorte weltweit und die damit einhergehenden regionalen Unterschiede ergeben sich ganz differenzierte Gehaltsgefüge, die im Vergleich mit den Vorstandsbezügen keine aussagekräftige Transparenz herbeiführen würden.

  • Ziffer G.6 DCGK 2022

    Nach Ziffer G.6 soll die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen. Abweichend davon soll in dem Vergütungssystem der Carl Zeiss Meditec AG der Zufluss aus dem Short Term Incentive Program (STI) im Regelfall höher sein als der aus dem Long Term Incentive Program (LTI). Dennoch kann der unter dem LTI erreichbare Maximalwert oberhalb des STI-Wertes liegen. Eine langfristige Anreizwirkung ist durch das LTI und die Festvergütung als auch durch die Auswahl der anzuwendenden wesentlichen Finanzkennzahlen (Key Performance Indicators, KPI) nachhaltig angelegt und damit sichergestellt. Das aktuelle System hat sich in der Vergangenheit aus Sicht des Aufsichtsrats bewährt.

  • Ziffer G.8 DCGK 2022

    Nach Ziffer G.8 soll eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein. Zwar findet der Grundsatz im neuen Vergütungssystem bei der unterjährigen Anpassung der persönlichen variablen Vergütung (STI-Komponente) Berücksichtigung, weicht jedoch bei den STI-Finanzzielen und LTI-Parametern ab. Diese Komponenten sollen aufgrund besonderer wirtschaftlicher Umstände unterjährig angepasst werden können. Diese Möglichkeit ist aus Sicht des Aufsichtsrats in seltenen Ausnahmefällen angemessen, da außergewöhnliche wirtschaftliche Umstände am Kapitalmarkt stets auch rechtzeitig transparent gemacht und in der Unternehmensprognose berücksichtigt werden.

  • Ziffer G.10 DCGK 2022

    Abweichend von Ziffer G.10 sollen im Vergütungssystem gewährte variable Vergütungsbeträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung nicht überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Zudem soll es keine einheitliche Regelung geben, welche festschreibt, dass über die langfristig variablen Gewährungsbeträge das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen kann. Der Aufsichtsrat sieht in einer aktienbasierten Vergütung keine Verbesserung für eine langfristige Anreizwirkung im Vergleich zur Messung der nachhaltigen Wertsteigerung in den Vorstandszielen durch den Economic Value Addes (EVA®) und Free Cashflow (FCF). Die langfristige Anreizwirkung ist durch das LTI und die Auswahl der KPI nachhaltig angelegt und damit sichergestellt Das aktuelle System hat sich in der Vergangenheit aus Sicht des Aufsichtsrats bewährt. Die Festschreibung der langfristig variablen Vergütung ist aktuell auf 3 Jahre angelegt. Der Zeitraum wird hinsichtlich des Aspekts der Langfristigkeit bzw. Nachhaltigkeit als ausreichend angesehen und entspricht dem mittelfristigen Planungshorizont der Gesellschaft in der Budgetplanung.

  • Ziffer G.12 DCGK 2022 / G.13 DCGK 2022

    G.12 empfiehlt, dass im Falle der Beendigung eines Vorstandsvertrags die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern erfolgen. Abweichend von G.12 und vor dem Hintergrund der Vereinfachung der Abwicklung in Fällen frühzeitiger Vertragsauflösung soll durch die Einbeziehung einer durchschnittlichen variablen Vergütung, diese laut dem Vergütungssystem grundsätzlich mit der Abfindung abgegolten werden.

Jena, 9. Dezember 2022

Für den Aufsichtsrat: Dr. Karl Lamprecht

Für den Vorstand: Dr. Markus Weber

 

Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Carl Zeiss Meditec AG setzt gemäß ihrer Selbstverpflichtung zur guten Corporate Governance nicht nur die Empfehlungen des Kodex’ weitestgehend um, sondern berücksichtigt auch größtenteils dessen relevante Anregungen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick hierüber.

Ziffer Anregung Beachtung durch die Gesellschaft
A.2 Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Diversität achten.
  •  
A.6 Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte in angemessenem Rahmen bereit sein, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen.
Bei Bedarf wird dies geprüft, allerdings war die Notwendigkeit im Geschäftsjahr 2021/22 nicht gegeben.
A.7 Der Hauptversammlungsleiter sollte sich davon leiten lassen, dass eine ordentliche Hauptversammlung spätestens nach vier bis sechs Stunden beendet ist.
  •  
A.8 Der Vorstand sollte im Fall eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen.
Bei Bedarf wird dies geprüft, allerdings war die Notwendigkeit im Geschäftsjahr 2021/22 nicht gegeben.
D. 8 Der Aufsichtsrat oder der Prüfungsausschuss soll mit dem Abschlussprüfer vereinbaren, dass dieser ihn unverzüglich über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unterrichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen.
  •  
G. 14 Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) sollten nicht vereinbart werden.
  •  
G. 18 Die Vergütung des Aufsichtsrats sollte in einer Festvergütung bestehen. Wird den Aufsichtsratsmitgliedern dennoch eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein.
  •  

Angaben zu Unternehmungsführungspraktiken

  • Compliance / Code of Conduct

    Innerhalb der Carl Zeiss Meditec Gruppe wird eine verantwortungsbewusste und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung praktiziert.
    Dies geschieht aus der festen Überzeugung, dass nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg untrennbar mit der Einhaltung von Gesetz und Recht und internen Regelwerken verbunden ist.

    Eine wichtige Rolle spielen ebenso die enge und effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, eine offene Unternehmenskommunikation sowie eine ordnungsgemäße Rechnungslegung.

    Als Unternehmen der ZEISS Gruppe gilt für die Carl Zeiss Meditec AG der bereits im Jahre 2007 verabschiedete weltweit gültige Verhaltenskodex („Code of Conduct“) in seiner aktuellen Fassung vom April 2020, in dem die Grundregeln für verschiedene Bereiche des geschäftlichen Handelns festgelegt und erläutert sind. Diesen finden Sie auf der Website unter www.zeiss.de/meditec-ag/investor-relations/corporate-governance.html.

    Die Carl Zeiss Meditec AG strebt somit nicht nur in technologischer Hinsicht stets Höchstleistungen an, sondern bekennt sich auch mit Hinblick auf die Einhaltung der „Spielregeln“ guten und fairen Verhaltens im Wettbewerb und im Umgang mit Mitarbeitern und Kunden zu höchsten Ansprüchen.

    Der Verhaltenskodex legt die fundamentalen ethischen Verhaltensprinzipien und Werte fest, die das Handeln von Management sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Unternehmensalltag bestimmen sollen. Das Vertrauen der Geschäftspartner, Kunden, Aktionäre, Behörden und der Öffentlichkeit sowie der Wettbewerber in ein verantwortungsbewusstes, gesetzestreues und moralisch integres Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns ist von höchster Bedeutung für das Ansehen und den wirtschaftlichen Erfolg des Carl Zeiss Meditec Konzerns und der Wirkung der Marke ZEISS.

  • Whistleblower System

    Als Unternehmen der ZEISS Gruppe verfügt die Carl Zeiss Meditec AG über ein Whistleblower System. Konzernweit wurde ein Compliance Case Management Prozess eingerichtet, um Compliance-Verstöße geschützt melden zu können. Grundsätzlich sollen Meldungen zunächst an den Vorgesetzen, Personalabteilung oder dem zuständigen Compliance Officer adressiert werden. Alternativ können Verstöße auch anonym über ein Online-Portal namens Integrity Line gemeldet werden. Führungskräfte, Personalleiter und das Compliance Team nehmen jeden Hinweis ernst. Durch ein systematisches Vorgehen wird die Bearbeitung jedes Hinweises sichergestellt.

  • Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors‘ Dealings)

    Nach Art. 19 MAR müssen Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats der Carl Zeiss Meditec AG über den Kauf und Verkauf von Aktien der Carl Zeiss Meditec AG sowohl das Unternehmen als auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren.

    In seiner am 14. Januar 2013 stattgefundenen Sitzung fasste der Aufsichtsrat folgenden Beschluss: Um eine einheitliche Position beim Halten von Aktien des Unternehmens durch Aufsichtsräte und Vorstände sicherzustellen, deren Unabhängigkeit bei privater Vermögensanlage zu ermöglichen und gleichzeitig aber Spielraum für Spekulationen im Kapitalmarkt herauszunehmen, empfiehlt der Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem Vorstand künftig grundsätzlich keine Bestände an Aktien der Gesellschaft durch Aufsichtsräte, Vorstände und deren nahestehende Personen (Personen mit einer engen Beziehung gemäß §15a Abs. 3 WpHG) aufzubauen. Für die vorhandenen Aktienbestände von Aufsichtsräten, Vorständen und nahestehenden Personen wird empfohlen, sich unter Wahrung der Insiderhandelsbestimmungen von diesen mittelfristig zu trennen.

    Aktuell werden keine Aktien der Gesellschaft durch Vorstandsmitglieder der Carl Zeiss Meditec AG gehalten. Der Aktienbesitz durch Aufsichtsratsmitglieder beläuft sich auf weniger als 0,1 % des ausstehenden Aktienkapitals.

  • Risiko- und Chancenmanagement

    Ein zentrales Instrument der Unternehmenssteuerung der Carl Zeiss Meditec AG ist das Risikomanagement. Hierbei handelt es sich um einen systematischen Prozess, mit Hilfe dessen das Management Risiken und Chancen frühzeitig erkennen, bewerten und steuern kann. Dabei identifiziert das Management mit Hilfe des Risikomanagements ungünstige Entwicklungen und deren Auswirkungen frühzeitig und macht sie transparent. So können gezielt und zeitnah geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet und gleichzeitig Chancen effizient genutzt werden. Das Risiko- und Chancenmanagement wird dabei kontinuierlich weiterentwickelt. Weitere Informationen zum Thema Risiko- und Chancenmanagement finden sich im Geschäftsbericht der Carl Zeiss Meditec AG auf Seite 56.

Arbeitsweise von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat steht dem Vorstand der Gesellschaft bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beratend zur Seite und überwacht ihn bei der Führung der Geschäfte. Diese Pflicht nimmt er engagiert wahr und trägt somit maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei. Er unterstützt den Vorstand dabei, seine Aufgaben vollständig und in angemessener Zeit zu erfüllen und ist an den wesentlichen Entscheidungen beteiligt. Weiterhin beauftragt der Aufsichtsrat gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung den Wirtschaftsprüfer.

Der Vorstand

Der Vorstand der Carl Zeiss Meditec AG besteht derzeit aus zwei Mitgliedern:

Dr. Markus Weber Link
Vorsitzender des Vorstands
Jahr der Erstbestellung 2022

Justus Felix Wehmer Link
Finanzvorstand
Jahr der Erstbestellung 2018

 

Weitere Informationen zu den Vorstandsmitgliedern entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Lebenslauf auf der Internetseite der Carl Zeiss Meditec AG unter „Über uns“, „Vorstand“.

Angaben zu weiteren Mitgliedschaften der Vorstandsmitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats- und Kontrollgremien der ZEISS Gruppe und in anderen Unternehmen finden Sie im Konzernanhang des Geschäftsberichts 2021/22 auf der Seite 154 f.

  • Aufgaben und Arbeit des Vorstands

    Zu den wesentlichen Aufgaben des Vorstands zählt die Entwicklung von Strategien und deren Umsetzung. Er verantwortet damit das operative Geschäft und stellt ein effizientes Risikomanagement sicher. Wichtige Entscheidungen stimmt der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Zudem informiert er ihn regelmäßig umfassend über Unternehmen, Umfeld, Strategie und Geschäftsentwicklung.

  • Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

    Die letzte Abstimmung über das neue Vergütungssystem der Mitglieder des Vorstands fand durch die Hauptversammlung am 27. Mai 2021 statt, die das Vergütungssystem mit 95,91 % gebilligt hat. Die Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und über das Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte mit einer Zustimmung von 99,97%.

    Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ist im Vergütungssystem beschrieben. Dieses ist im Internet unter https://www.zeiss.de/content/dam/meditec-ag/financial-communication/hauptversammlung-2020-21/7_afx_hv-to_2021.pdf zu finden.

    Den vollständigen Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021/22 finden Sie in unserem Geschäftsbericht 2021/22 auf den Seiten 76 ff.

Der Aufsichtsrat

Seit dem 6. März 2020 setzt sich der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 11 Abs. 1 der Satzung aus sechs von den Anteilseignern und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Für die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten bei der Carl Zeiss Meditec wurde in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats eine Altersgrenze in Höhe von 65 Jahren definiert.

Im Laufe des Geschäftsjahres 2021/22 kam es zu personellen Veränderungen auf der Arbeitnehmerseite. Das Mandat von Frau Cornelia Grandy endete zum 30. März 2022. Bei der Wahl am 15. März 2022 wurde Frau Brigitte Koblizek als nachfolgende Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat gewählt.

Der Aufsichtsrat unterstützt die Zielsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, sowie die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex und hat daher eine Geschlechterquote im Aufsichtsratsgremium von mindestens 30% beschlossen, die bereits zum Ablauf des Geschäftsjahres 2014/15 bei zwei weiblichen Mitgliedern von sechs Sitzen erfüllt war und nach Vergrößerung des Aufsichtsrats mit der Satzungsänderung vom 6. März 2020 bei drei weiblichen Mitgliedern von neun Sitzen berücksichtigt ist.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat einen Personal- und Präsidialausschuss, einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungsausschuss.

  • Personal- und Präsidialausschuss

    Der Präsidial- und Personalausschuss befasst sich unter anderem mit Fragen der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und bereitet die personellen Entscheidungen des Aufsichtsrats vor. Den Vorsitz des Präsidial- und Personalausschusses hat Dr. Karl Lamprecht. Weitere Ausschussmitglieder sind Renè Denner, Dr. Christian Müller und Dr. Christian Münster.

  • Prüfungsausschuss

    Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und deren Qualität und der Compliance. Mit Beschluss der Aufsichtsratssitzung vom 22. März 2023 wurden Peter Kameritsch zum Vorsitzenden und Torsten Reitze, Heike Madan sowie Renè Denner zu Mitgliedern des Prüfungsausschusses gewählt. Aufgrund seiner Tätigkeit als Finanzvorstand bringt Peter Kameritsch die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch der Abschlussprüfung mit. Zudem ist Torsten Reitze durch seine langjährige Erfahrung als kaufmännischer Leiter und derzeit als Geschäftsführer ebenfalls im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung sachverständig.

  • Nominierungsausschuss

    Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat im Fall der Neubestellung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Den Vorsitz des Nominierungsausschusses hat Dr. Christian Müller. Weitere Ausschussmitglieder sind Dr. Karl Lamprecht und Isabel De Paoli.

  • Vermittlungsausschuss

    Der Vermittlungsausschuss ist ein gesetzlich einzurichtender Ausschuss. Er unterbreitet gemäß § 31 Abs. 3 MitbestG dem Aufsichtsrat Vorschläge, wenn für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern eine Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde. Er tagt nur bei Bedarf. Den Vorsitz des Vermittlungsausschusses hat Dr. Karl Lamprecht. Weitere Ausschussmitglieder sind Renè Denner, Jeffrey Marx und Torsten Reitze.

Personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Carl Zeiss Meditec AG
Name AR Mitglied Lebenslauf Vertreterseite Mitglied in folgenden Ausschüssen Dauer der AR-Zugehörigkeit in Jahren
Dr. Karl Lamprecht,
Vorsitzender
Link Anteilseignervertreter Vorsitzender des Präsidial- und Personalausschusses
Mitglied im Nominierungsausschuss
Vorsitzender des Vermittlungsausschusses
Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 27.5.2021
Mitglied im Aufsichtsrat ab 25.6.2020
Prof. Dr. Michael Kaschke,
Ehrenvorsitzender
Link  

 

Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats seit 27.5.2021
Vorsitzender und Mitglied im Aufsichtsrat von 2002 bis 27.5.2021
Ruhendes Mandat nach § 105 AktG zwischen dem 22.7.2008 und dem 21.7.2009
Erneut Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 4.3.2010

Renè Denner,
stellvertretender Vorsitzender
Link Arbeitnehmervertreter Mitglied im Prüfungsausschuss
Mitglied im Präsidial- und Personalausschuss
Mitglied im Vermittlungsausschuss
stellvertretender Vorsitzender seit 22.03.2023
Mitglied im Aufsichtsrat seit 1.10.2019
Falk Bindheim Link Arbeitnehmervertreter   Mitglied im Aufsichtsrat seit 22.03.2023
Isabel De Paoli Link Anteilseignervertreter Mitglied im Nominierungsausschuss Mitglied im Aufsichtsrat seit 25.6.2020
Tania von der Goltz Link Anteilseignervertreter  

Mitglied im Aufsichtsrat seit 10.4.2018

Peter Kameritsch Link Anteilseignervertreter Vorsitzender des Prüfungsausschusses Mitglied im Aufsichtsrat seit 27.5.2021
Brigitte Koblizek Link Arbeitnehmervertreter   Mitglied im Aufsichtsrat seit 30.3.2022
Heike Madan Link Arbeitnehmervertreter Mitglied im Prüfungsausschuss Mitglied im Aufsichtsrat seit 22.03.2023
Jeffrey Marx Link Arbeitnehmervertreter Mitglied im Vermittlungsausschuss Mitglied im Aufsichtsrat seit 6.3.2020
Dr. Christian Müller Link Anteilseignervertreter

Anteilseignervertreter Vorsitzender des Nominierungsausschusses
Mitglied im Präsidial- und Personalausschuss

Mitglied im Aufsichtsrat seit 19.3.2019
Dr. Christian Münster Link Arbeitnehmervertreter Mitglied im Präsidial- und Personalausschuss Mitglied im Aufsichtsrat seit 22.03.2023
Torsten Reitze Link Anteilseignervertreter Mitglied im Prüfungsausschuss
Mitglied im Vermittlungsausschuss
Mitglied im Aufsichtsrat seit 27.5.2021

Angaben zu weiteren Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats- und vergleichbaren Kontrollgremien in Unternehmen der ZEISS Gruppe und in anderen Unternehmen finden Sie im Konzernanhang des  Geschäftsberichts 2021/22 auf der Seite 142 f.

Detaillierte Angaben zur Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen finden Sie im Geschäftsbericht 2021/22 im Bericht des Aufsichtsrats auf der Seite 21.

 

  • Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und Interessenkonflikte

    Nach C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 (DCGK 2022) soll der Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören; dabei soll die Eigentümerstruktur berücksichtigt werden. Dem Aufsichtsrat gehören mit Isabel De Paoli, Peter Kameritsch und Tania von der Goltz, auch unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der Carl Zeiss Meditec AG, an der die Carl Zeiss AG direkt und indirekt mit rund 59,1 % beteiligt ist, eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Carl Zeiss Meditec AG oder dem Vorstand oder der Carl Zeiss AG als kontrollierendem Aktionär stehen.

    Entsprechend C.7 DCGK 2022 sollen mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Als unabhängig gelten die Aufsichtsratsmitglieder, die in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder dem Vorstand stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Bei der Einschätzung der Unabhängigkeit soll insbesondere berücksichtigt werden, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein ihm naher Familienangehöriger

    • in den letzten zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war
    • aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat,
    • ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder
    • dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört.

    Unter Berücksichtigung der Indikatoren nach C.7 DCGK 2022 sind alle Aufsichtsratsmitglieder auf Seiten der Anteilseigner unabhängig. Obwohl Dr. Karl Lamprecht und Dr. Christian Müller Mitglieder im Vorstand des kontrollierenden Aktionärs sind, gelten sie im Sinne des C.7 DCGK 2022 als unabhängig. Dies gilt ebenfalls für Torsten Reitze, der die Position des Geschäftsführers bei einer Schwestergesellschaft der Carl Zeiss Meditec AG innehält.

    Laut C.10 DCGK 2022 sollen außerdem der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zudem auch unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein. Den Vorsitz des Prüfungsausschusses hat Peter Kameritsch, der unabhängig von der Carl Zeiss AG ist. Den Vorsitz des gesamten Aufsichtsrats sowie des Präsidial- und Personalausschusses, und damit Vorsitzender des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses, hat Dr. Karl Lamprecht, der unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand ist.

    Interessenskonflikte sind im Geschäftsjahr 2021/22 im Aufsichtsrat nicht aufgetreten.

  • Langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand

    Auch die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand wird durch den Aufsichtsrat ausgeführt. Hierzu führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorsitzenden des Vorstands regelmäßig Gespräche. Zudem wird das Thema im Präsidial- und Personalausschuss des Aufsichtsrats diskutiert. Dabei werden die Vertragslaufzeiten und Verlängerungsmöglichkeiten bei aktuellen Vorstandsmitgliedern besprochen sowie über mögliche Kandidaten und Kandidatinnen für die Nachfolge beraten. Bei der Besetzung werden sowohl externe als auch interne Kandidaten und Kandidatinnen in die Überlegungen miteinbezogen. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, die Positionen durch interne Kandidaten und Kandidatinnen zu besetzen, die sich durch entsprechende Erfahrung dazu qualifiziert haben. Die Nachfolgeplanung erstreckt sich intern dabei auf mögliche Kandidaten und Kandidatinnen im gesamten ZEISS Konzern.

    Die grundlegenden Eignungskriterien bei der Auswahl von Kandidaten und Kandidatinnen für eine Vorstandsposition richten sich demnach nach den erforderlichen Kenntnissen zur Erfüllung der Aufgaben für das zu übernehmende Ressort, den fachlichen Qualifikationen, der Persönlichkeit, Integrität, den Führungsqualitäten und den bisherigen Leistungen und Kenntnissen über das Unternehmen.

    Mit welcher Persönlichkeit eine konkrete Vorstandsposition besetzt werden soll, entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Zusammenfassend berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die nachfolgenden Aspekte:

    • Die Mitglieder des Vorstands sollen über langjährige Führungserfahrung auch im internationalen Bereich verfügen
    • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über langjährige Erfahrung im Bereich der Medizintechnik verfügen
    • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über langjährige Erfahrung innerhalb der Carl Zeiss Meditec und des Zeiss-Konzerns verfügen
    • Der Aufsichtsrat hat für die Mitglieder des Vorstands in dessen Geschäftsordnung eine Altersgrenze in Höhe von 65 Jahren festgelegt
  • Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats

    Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig die Wirksamkeit seiner Ausschüsse und des Aufsichtsrats insgesamt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat eine Selbstbeurteilung durchgeführt, um die Effizienz seiner Tätigkeit zu beurteilen. Dazu wurde ein Fragebogen eingesetzt, in dem die Aufsichtsratsmitglieder ihre Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse abgegeben haben und Verbesserungsmöglichkeiten vorschlagen konnten.

    Dabei enthält der Fragebogen unter anderem die folgenden Inhalte, die abgefragt werden: Qualität der Sitzungsvorbereitung, die Durchführung der Aufsichtsratssitzungen, die Kommunikation zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern, die Zuarbeit durch die Ausschüsse, die Anzahl der Ausschüsse und deren Sitzungsfrequenz.

    Nach der Auswertung der Fragebögen wurden in der folgenden regulären Plenumssitzung das Ergebnis und Verbesserungsmöglichkeiten besprochen. Dabei wurden konkrete Handlungsempfehlungen für die Arbeit des Aufsichtsrats definiert und terminiert. Die Einhaltung dieser konkreten Handlungsempfehlungen wird zu festgelegten Terminen überprüft.

    Weitere Informationen zur Arbeitsweise zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, der Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen finden Sie im Bericht des Aufsichtsrats sowie Konzernanhang im Geschäftsbericht 2021/22.

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst i.d.F. des FüPoG II

Der Aufsichtsrat unterstützt die Zielsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, sowie die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex. Gemäß §§ 111 Abs. 5 und 96 Abs. 2 AktG hat der Aufsichtsrat daher eine Geschlechterquote im Aufsichtsratsgremium von mindestens 30% beschlossen. Mit Tania von der Golz und Isabel De Paoli auf der Anteilseigner- und Brigitte Koblizek auf der Arbeitnehmerseite sind insgesamt drei Mitglieder weiblich, was einem Anteil von rund 33 % entspricht.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat als Ziel gesetzt, mittelfristig die Teilhabe von Frauen im Vorstand zu erhöhen. Kurzfristig, insbesondere aufgrund der aktuell bestehenden Vorstandsdienstverträge und der fehlenden Notwendigkeit einer personellen Erweiterung des Vorstands sieht er noch keine kurz- bis mittelfristige Möglichkeit einer Veränderung und hält daher weiterhin formal an der bestehenden Quote von 0 % fest. Zum 30. September 2022 ist Jan Willem de Cler als Vorstandsmitglied ausgeschieden, sodass der Vorstand aktuell aus zwei Personen besteht. Durch die Vertragsverlängerung von Justus Felix Wehmer bis zum 30. September 2027 und den Neuvertrag von Dr. Markus Weber mit einer Laufzeit bis 30. September 2027 ist ein erneuter Wechsel der Vorstandsmitglieder vorher nicht zu erwarten. Der Aufsichtsrat möchte unter Berücksichtigung fachlicher Eignung und persönliche Integrität die am besten geeigneten Kandidaten unabhängig von der Frage des Geschlechtes bestellen. Dieses wäre nicht möglich, wenn bei einem Zwei-Personen-Vorstand eine Zielgröße von mehr als 0 % festgelegt werden würde. Es besteht ein Maßnahmenkatalog zur Erreichung von Zielgrößen für Frauen und Männer auf den obersten Führungsebenen, auf den in der Folge eingegangen wird. Es ist zu erwarten, dass mittel- bis langfristig aus diesen Maßnahmen auch geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand qualifiziert werden. Die Zielgröße für den Vorstand wird vor diesem Hintergrund regelmäßig hinterfragt und bei Bedarf aktualisiert.

Der Vorstand ist entsprechend § 76 Abs. 4 AktG dazu verpflichtet Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie eine entsprechende Umsetzungsfrist festzulegen. Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen, werden Rekrutierungsbemühungen sowie interne Fördermaßnahmen dementsprechend ausgerichtet. Dazu wurde am 18. Januar 2018 der Beschluss zur Schaffung von Transparenz über den derzeitigen Anteil von Frauen und Männern in den obersten Führungsebenen sowie die Ableitung von Zielquoten für die Carl Zeiss Meditec AG verabschiedet. Die Umsetzungsfrist für die beschlossenen Zielgrößen von 22 % in der ersten Führungsebene und auf 27 % in der zweiten Führungsebene ist am 30. Juni 2022 abgelaufen. Die Ziele wurden aus verschiedenen Gründen jedoch nicht fristgemäß erreicht: einerseits blieb die Personalfluktuation auf einem niedrigen Niveau, was die Möglichkeiten für Neubesetzungen in den obersten Führungsebenen reduzierte. Diese Entwicklung verstärkte sich während der COVID-19 Pandemie weiter. Zudem erwies sich der Arbeitsmarkt in den letzten beiden Geschäftsjahren zunehmend als angespannt, die Pläne des Unternehmens für Neueinstellungen waren nicht vollständig umsetzbar. Der Vorstand hat vor diesem Hintergrund am 25. Mai 2022 neue Zielgrößen sowie einen angepassten Maßnahmenplan mit Handlungsempfehlungen zur Erzielung einer ausgewogeneren Teilhabe von Männern und Frauen in den obersten Führungsebenen mit entsprechend neuen Umsetzungsfristen beschlossen. Die festgelegten Zielgrößen, die bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 30. Juni 2027 erreicht werden soll, belaufen sich auf 36 % in der ersten Führungsebene und auf 33 % in der zweiten Führungsebene.

Der Vorstand ist der Überzeugung, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie einer der Schlüsselfaktoren für eine angemessenere Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen ist. Der Vorstand ist weiterhin der Auffassung, dass die Festlegung von Zielquoten mit dem Primat der Qualität bei der Besetzung von konkreten Führungspositionen vereinbar ist, wenn die Zielquote als unternehmerischer Anspruch und Ausdruck zielgerichteter Personalpolitik, nicht aber als Detailplanung für konkrete Führungspositionen verstanden wird.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat konkrete Zielquoten für Frauen im Vorstand festgelegt.

Der Aufsichtsrat hat sich als Ziel gesetzt, mittelfristig auch die Teilhabe von Frauen im Vorstand zu erhöhen, sieht jedoch kurzfristig noch keine Möglichkeit einer Veränderung. Daher hält der Aufsichtsrat weiterhin formal an der bestehenden Quote von null Prozent fest.

Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen, hält es der Vorstand neben der Festlegung von Zielquoten für die obere und oberste Managementebene für essentiell, den Frauenanteil auf den vorgelagerten Managementebenen zu erhöhen und richtet die Rekrutierungsbemühungen sowie die internen Fördermaßnahmen entsprechend aus.

Am 18. Januar 2018 verabschiedete der Vorstand den Beschluss zur Schaffung von Transparenz über den derzeitigen Anteil von Frauen und Männern in den obersten Führungsebenen sowie die Ableitung von Zielquoten für die Carl Zeiss Meditec AG. Die festgelegten Zielquoten zum 30. Juni 2022 für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen belaufen sich auf 22 % in der ersten Führungsebene und auf 27 % in der zweiten Führungsebene. Zur Erreichung dieser Zielquoten wurde ein Maßnahmenplan mit Handlungsempfehlungen erarbeitet, der bis zum 30. Juni 2022 umgesetzt werden soll, um die Zielquoten nachhaltig zu erreichen und damit die Lücke zu dem vergangenen Geschäftsjahr, in dem die Zielquoten noch nicht vollständig erreicht werden konnten, zu schließen. Diese Maßnahmen enthalten beispielsweise Mentoring-Programme für weibliche Führungskräfte und eine stärkere Berücksichtigung von Mitarbeiterinnen in der Nachfolgeplanung für leitende Positionen im Unternehmen.

Der Vorstand ist der Überzeugung, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie einer der Schlüsselfaktoren für eine angemessenere Teilhabe von Frauen an Führungspositionen ist. Deshalb unterstützt das Management eine Vielzahl anderer Maßnahmen, die diesem Ziel dienen. Der Vorstand ist weiterhin der Auffassung, dass die Festlegung von Zielquoten mit dem Primat der Qualität bei der Besetzung von konkreten Führungspositionen vereinbar ist, wenn die Zielquote als unternehmerischer Anspruch und Ausdruck zielgerichteter Personalpolitik, nicht aber als Detailplanung für konkrete Führungspositionen verstanden wird.

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Diversitätskonzept hinsichtlich der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Carl Zeiss Meditec AG als börsennotierte Gesellschaft hält sich bei der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats an die Vorgaben zur Vielfalt (Diversity), die aus dem Aktiengesetz sowie dem Corporate Governance Kodex hervorgehen.

Dies erfolgt jedoch bisher nicht im Rahmen eines explizit ausformulierten Diversitätskonzepts gemäß § 289f Abs. 2 Nummer 6 HGB, das genaue Angaben zum Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund enthält. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass sich die Zusammensetzung beider Gremien vornehmlich am Unternehmensinteresse auszurichten hat und vorrangig den zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnissen sowie fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen seiner Mitglieder Rechnung tragen soll. Dieses Konzept hat sich aus Sicht des Aufsichtsrats bislang bewährt.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Hauptversammlung fand am 30. März 2022 in Form einer virtuellen Versammlung in den Geschäftsräumen der Carl Zeiss Meditec AG in Jena statt. Die rechnerische Präsenz lag bei rund 83,37 % des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals. Die Abstimmungsergebnisse der jeweils letzten Hauptversammlung können auf der Unternehmenswebsite unter www.zeiss.de/meditec-ag im Bereich Investor Relations unter „Finanzkalender“, „Hauptversammlung 2022“ eingesehen werden.

Die Carl Zeiss Meditec AG trägt dafür Sorge, dass ein Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre, der auch während der Veranstaltung erreichbar ist, bestellt ist. Das Unternehmen hat damit seinen Aktionären auch 2022 die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtert und unterstützt diese auch bei der Stimmrechtsvertretung.

Carl Zeiss Meditec bedient sich bei ausgewählten Pressemeldungen und kursrelevanten Nachrichten, den sogenannten Ad hoc-Mitteilungen, elektronischer Distributionswege, mit denen sichergestellt wird, dass die Meldungen weltweit und zeitgleich in deutscher und englischer Sprache verbreitet werden.

Unter www.zeiss.de/meditec-ag/investor-relations.html werden sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache unter anderem die Pflichtveröffentlichungen, wie Halbjahres- und Jahresabschlüsse der Gesellschaft publiziert aber ebenso zusätzliche Informationen, wie Corporate Governance, Präsentationen, Aktienkursdaten, Pressemeldungen, Termine für die verschiedenen Interessengruppen bereitgestellt. Telefongespräche, Konferenzen und regelmäßige Unternehmensbesuche mit bzw. von Investoren, in denen das Unternehmen über seine Philosophie sowie die Geschäftsentwicklung und Strategie aufklärt, dienen dem Unternehmen als zusätzliche Kommunikationskanäle.

 

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der Carl Zeiss Meditec AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Der jährliche Konzernabschluss und die Zwischenberichte des Carl Zeiss Meditec Konzerns werden vom Vorstand seit 2005 nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Die Jahresabschlüsse werden vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist dadurch festgestellt.

Die EY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den vom Vorstand gemäß oben aufgeführten Bestimmungen aufgestellten Konzernabschluss 2020/21 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dies gilt auch für den von der Carl Zeiss Meditec AG nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2020/21. Die Funktion des leitenden Abschlussprüfers hat Dominique-Andre Bendler übernommen.

Die Hauptversammlung hat am 30. März 2022 die EY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum neunten Mal in Folge für die Bestelldauer von einem Jahr als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Carl Zeiss Meditec AG und den Konzernabschluss 2021/22 gewählt, nachdem sich der Aufsichtsrat von der Unabhängigkeit des Prüfers überzeugt hatte. Die Erstbestellung erfolgte im Geschäftsjahr 2012/13.

Der Aufsichtsrat hat mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- und Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet werden, sofern diese nicht beseitigt werden können. Die Vorschriften über die interne Rotation der Prüfer (§ 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HGB) werden eingehalten.

Ferner wurde vereinbart, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichtet. Zudem wird der Abschlussprüfer den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses informieren bzw. im Prüfungsbericht vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.

Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers finden Sie im Geschäftsbericht 2021/22 auf der Seite 158.