1. Lederhaut: Die Lederhaut ist eine straffe Bindegewebshülle, die das Innere des Auges umhüllt und stabilisiert. Sie ist als das „weiß“ des Auges sichtbar und geht vorne am Auge in die Hornhaut über.
2. Hornhaut (Kornea): Die Hornhaut ist das durchsichtige Gewebe auf der Vorderseite des Auges. Sie ist gewölbt und hat dadurch optische Eigenschaften: Gemeinsam mit der Augenlinse ist sie für die Lichtbrechung verantwortlich.
3. Pupille: Die Pupille ist die Öffnung in der Mitte der Iris, durch die Licht in das Innere des Auges gelangt. Je nach Intensität des einfallenden Lichts steuert das Auge durch die feinen Muskeln der Regenbogenhaut die Größe der Öffnung.
4. Regenbogenhaut (Iris): Der farbige Anteil des Auges ist die Regenbogenhaut. Sie besteht aus ringförmig angeordneten Muskeln mit der Pupille in ihrer Mitte.
5. Bindehaut: Mit geöffneten Augenlidern ist der sichtbare vordere Teil des Auges nicht geschützt. Daher ist er von einer durchsichtigen Schleimhaut, der Bindehaut, überzogen, die Schmutz abhält.
Zum Auge gehören außerdem noch die Augenlider und Wimpern. Durchschnittlich blinzelt jeder Mensch zwölf Mal pro Minute. Dabei wird die Bindehaut permanent mit Tränenflüssigkeit benetzt, das Auge vor dem Austrocken geschützt und feiner Staub herausgespült. Augenlider und Wimpern schützen das Auge zudem vor groben Partikeln, die von der Bindehaut alleine nicht abgehalten werden.