Entstehung des Farbeindrucks
Der Farbeindruck, den ein Beobachter von einer Probe erhält, hängt vom Zusammenwirken dreier Faktoren ab.
1. Lichtquelle
Verschiedene Lichtquellen (z. B. Tageslicht, Glühlampe) besitzen in ihrem Lichtspektrum unterschiedliche Energieverteilungen (Farbe und Intensität) und erzeugen so eine unterschiedliche Beleuchtung der Probe.
2. Probe
Die Zusammensetzung der Probe bestimmt, welche Anteile des von der Lichtquelle einfallenden Lichts absorbiert, transmittiert oder reflektiert werden. Auf diese Weise verändert die Probe die spektrale Zusammensetzung des reflektierten bzw. transmittierten Lichtes, das schließlich zum Auge des Beobachters gelangt.
3. Beobachter
Weil von Mensch zu Mensch die Empfindlichkeit der drei Lichtrezeptortypen in der Netzhaut variiert, haben auch normalsichtige Beobachter einen individuell geringfügig unterschiedlichen Farbeindruck. Um ein objektives Maß der spektralen Veränderung durch die Probe (d. h. die „Farbwirkung“ der Probe) zu erhalten, müssen die Einflüsse von Lichtquelle und individuellem Beobachter bestimmt werden.
Zu diesem Zweck wurden international einige typische „Normlichtarten“ und zwei „Normbeobachter“ definiert. Entsprechend sollten alle berechneten Farbwerte als Referenz auf diese Faktoren und basierend auf deren standardisierter Ableitung berechnet werden. Aus diesem Grund müssen für objektive Farbwerte immer die zu ihrer Berechnung herangezogene Normlichtart und der Normbeobachter mit angegeben werden. Dies geschieht in der Regel über eine entsprechende Einstellung in der Gerätesoftware.