Inventuranweisung
Inventuranweisung Kundeninventuren
- Alle Bestände sind mindestens einmal im Geschäftsjahr körperlich zu erfassen.
- Die körperliche Bestandsaufnahme hat zwischen dem 1. November und dem 15. September des jeweiligen ZEISS-Geschäftsjahres zu erfolgen.
- Die Bestandsaufnahme muss innerhalb eines Kalendertages durchgeführt und abgeschlossen werden, eine Aufteilung auf mehrere Kalendertage ist nicht zulässig.
- Der Inventurtermin muss mit einem zeitlichen Vorlauf von mind. 3 Tagen unter Angabe der Kundennummer per E-Mail an inventuren.med.de@zeiss.com angekündigt werden, damit seitens CZM alle notwendigen Vorbereitungen getroffen werden können.
- Die Erfassung der Bestände erfolgt digital durch die ZEISS Order App, die Sie auf ein Android-Mobilgerät herunterladen und installieren. Die Einweisung in die Handhabung der ZEISS Order App erfolgt durch Schulungsunterlagen. Diese werden im Anschluss an die Anmeldung über das Anmeldeformular der Kundenhomepage übermittelt.
- Während der Inventurdurchführung ist sicherzustellen, dass keine Lagerbewegungen (wie z. B. Entnahmen aus dem Lager) stattfinden.
- Während der Inventur können – nach entsprechender Ankündigung – Inventurverantwortliche, Mitarbeitende der Finanzabteilung und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
- bzw. deren Mitarbeitende stichprobenweise Kontrollzählungen durchführen, um die korrekte und vollständige Bestandsaufnahme sicherzustellen.
- Nach Abschluss der Inventur über die ZEISS Order App wird automatisch ein entsprechender Inventurbericht an CZM versendet.
- Im Falle aufgetretener Inventurdifferenzen stellen Sie sicher, dass ausreichende personelle Kapazitäten für die Differenzenklärung zur Verfügung stehen.
- Nach vollständigem Abschluss der Inventur erhalten Sie eine entsprechende Information.
- Das von Ihnen für die Zählung beauftragte Personal ist für die vollständige und ordnungsgemäße Inventur des Lagers verantwortlich.
- Mit dem Akzeptieren der „Inventuranweisung Kundeninventuren“ in der ZEISS Order App bestätigen Sie, dass die Inventur ordnungsgemäß und unter Beachtung und Einhaltung der darin enthaltenen Regelungen durchgeführt wird.
Allgemeines:
- Es besteht kein genereller Rechtsanspruch auf die Teilnahme/Durchführung einer Kundeninventur.
- Es müssen bestimmte wirtschaftliche Kriterien erfüllt sein, um teilnehmen zu können.
- Spätestens alle drei Jahre muss eine Inventur von einem ZEISS-Mitarbeitenden durchgeführt werden.
- Für die eigenständige Durchführung der Kundeninventur steht Ihnen eine Aufwandsentschädigung zu, die sich nach der Größe des Lagers richtet.
- Die aktuelle Aufwandsentschädigung staffelt sich wie folgt:
- Lagerorte mit bis zu 20 IOLs: 50€
- Lagerorte mit mehr als 20 und weniger als 150 IOLs: 100€
- Lagerorte mit mehr als 150 IOLs: 200€