Inventuranweisung

Inventuranweisung Kundeninventuren

  1. Alle Bestände sind mindestens einmal im Geschäftsjahr körperlich zu erfassen.
  2. Die körperliche Bestandsaufnahme hat zwischen dem 1. November und dem 15. September des jeweiligen ZEISS-Geschäftsjahres zu erfolgen.
  3. Die Bestandsaufnahme muss innerhalb eines Kalendertages durchgeführt und abgeschlossen werden, eine Aufteilung auf mehrere Kalendertage ist nicht zulässig.
  4. Der Inventurtermin muss mit einem zeitlichen Vorlauf von mind. 3 Tagen unter Angabe der Kundennummer per E-Mail an inventuren.med.de@zeiss.com angekündigt werden, damit seitens CZM alle notwendigen Vorbereitungen getroffen werden können.
  5. Die Erfassung der Bestände erfolgt digital durch die ZEISS Order App, die Sie auf ein Android-Mobilgerät herunterladen und installieren. Die Einweisung in die Handhabung der ZEISS Order App erfolgt durch Schulungsunterlagen. Diese werden im Anschluss an die Anmeldung über das Anmeldeformular der Kundenhomepage übermittelt.
  6. Während der Inventurdurchführung ist sicherzustellen, dass keine Lagerbewegungen (wie z. B. Entnahmen aus dem Lager) stattfinden.
  7. Während der Inventur können – nach entsprechender Ankündigung – Inventurverantwortliche, Mitarbeitende der Finanzabteilung und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  8. bzw. deren Mitarbeitende stichprobenweise Kontrollzählungen durchführen, um die korrekte und vollständige Bestandsaufnahme sicherzustellen.
  9. Nach Abschluss der Inventur über die ZEISS Order App wird automatisch ein entsprechender Inventurbericht an CZM versendet.
  10. Im Falle aufgetretener Inventurdifferenzen stellen Sie sicher, dass ausreichende personelle Kapazitäten für die Differenzenklärung zur Verfügung stehen.
  11. Nach vollständigem Abschluss der Inventur erhalten Sie eine entsprechende Information.
  12. Das von Ihnen für die Zählung beauftragte Personal ist für die vollständige und ordnungsgemäße Inventur des Lagers verantwortlich.
  13. Mit dem Akzeptieren der „Inventuranweisung Kundeninventuren“ in der ZEISS Order App bestätigen Sie, dass die Inventur ordnungsgemäß und unter Beachtung und Einhaltung der darin enthaltenen Regelungen durchgeführt wird.

Allgemeines:

  1. Es besteht kein genereller Rechtsanspruch auf die Teilnahme/Durchführung einer Kundeninventur.
  2. Es müssen bestimmte wirtschaftliche Kriterien erfüllt sein, um teilnehmen zu können.
  3. Spätestens alle drei Jahre muss eine Inventur von einem ZEISS-Mitarbeitenden durchgeführt werden.
  4. Für die eigenständige Durchführung der Kundeninventur steht Ihnen eine Aufwandsentschädigung zu, die sich nach der Größe des Lagers richtet.
  5. Die aktuelle Aufwandsentschädigung staffelt sich wie folgt:
  • Lagerorte mit bis zu 20 IOLs: 50€
  • Lagerorte mit mehr als 20 und weniger als 150 IOLs: 100€
  • Lagerorte mit mehr als 150 IOLs: 200€