Aalen, 18. April 2017
Wir haben an dieser Stelle bereits im März über die Neuregelung des Heil- und Hilfsmittelversorgungs- gesetzes, kurz HHVG, informiert und die drängendsten Fragen rund um den Kassenzuschuss für Brillengläser beantwortet.
Nun wurde die Neuregelung am Montag, den 10.4.2017, im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) verankert. Demnach sollten Brillenträger, die mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus aufweisen, als gesetzlich Krankenversicherte einen Zuschuss für ihre Brillengläser erhalten. Auf Nachfrage bei einer Krankenkasse benötigt der Versicherte dafür ein Rezept vom Augenarzt, das dem Optiker vorzulegen ist. Der Optiker rechnet dann den Zuschuss mit der Kasse ab. Der Zuschuss soll nicht für Käufe über das Internet gelten.