Gemäß der Ihnen vorliegenden Bestellung von ZEISS ist eine Sendung an einen ZEISS-Standort zu liefern. Die folgende Darstellung gilt für die Fälle in denen gemäß Bestellung vereinbart wurde, dass die Transportkosten durch ZEISS zu tragen sind (= Lieferung erfolgt gemäß INCOTERM in der Bestellung „EXW“, “FCA”, “FAS” oder “FOB” ). Weitere Details sind der individuellen Warenbestellung zu entnehmen.
In jedem Fall ist die jeweils durch ZEISS auf der individuellen Bestellung und/oder sonstigen Vereinbarung genannte Anlieferadresse für die Warenbegleit-und Sendungsdokumente zu verwenden.
Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang je nach individueller Versandart gemäß dem auf den einzelnen Reitern dargestellten Vorgaben vorzugehen falls in der Ihnen vorliegenden Bestellung oder in einer generellen separaten Vereinbarung mit dem jeweiligen Besteller hierzu nicht bereits schon eindeutige Vorgaben gemacht wurden.
Bei Nichtbeachtung unserer Vorgaben behalten wir uns vor Sie mit den Differenzkosten zu belasten.
Ab April 2022 gilt für unser Standortlogistikzentrum in Oberkochen eine neue Lieferanschrift! Bitte entnehmen Sie die jeweils gültige Lieferadresse aus der Ihnen zugegangenen Bestellung.
Wertangabe und/oder Höherversicherung
ZEISS hat eine pauschale Transportversicherung eingedeckt. Falls nicht anders im individuellen Auftrag genannt, ist somit durch den Versender keine zusätzliche Versicherung und/oder Höherhaftung bei der Sendungsanmeldung im Rahmen von Kurier-, Express- oder Paketsendungen (KEP) einzudecken. Im Feld („Total Declared Value for Carriage“) auf Versandlabel und/oder Frachtbrief darf entsprechende kein Wert eingetragen werden.