Zuschüsse für Brillengläser: Gute Nachricht für Verbraucher, Mehraufwand für Augenoptiker
Aalen, 6. März 2017
Ab April sparen Brillenträger bares Geld beim Kauf einer neuen Brille. Vorausgesetzt, sie sind gesetzlich krankenversichert, kurz- oder weitsichtig und haben mindestens sechs Dioptrien oder eine Hornhaut- verkrümmung (Astigmatismus) und mindestens vier Dioptrien. Zumindest teilweise werden sich die Krankenkassen an den Kosten für neue Brillengläser beteiligen – wie hoch der Zuschuss sein wird und wie ihn die Versicherten bekommen, ist noch nicht klar
(Kassenzuschuss Fragen & Antworten). Bislang existieren Festbeträge, die der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) neu festsetzen will.

Demnächst von den Kassen subventioniert: Brillengläser
Keine Brille auf Rezept: Zuzahlung nur für Brillengläser
„Für die Verbraucher ist die Neuregelung natürlich ein positives Zeichen, auch wenn sie nach den Angaben des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) „nur“ maximal 1,4 Millionen der insgesamt 41,2 Millionen fehlsichtigen Deutschen betrifft“, sagt Christoph Hinnenberg, Vertriebsleiter der Carl Zeiss Vision GmbH. Ganz neu ist der Passus im Heil- und Hilfsmittelgesetz, das im Februar verabschiedet wurde, nicht: „Wir dürfen nicht vergessen, dass diese Regelung in ähnlicher Weise ja bis 2003 in Deutschland schon einmal existierte, auch wenn damals jeder, der auf eine Sehhilfe angewiesen war, Zuschüsse von seiner Krankenkasse erhielt“, so Hinnenberg. Die Neuauflage dieser Regelung sieht die Zuzahlung nur für Kurz- oder Weitsichtige mit mindestens sechs Dioptrien vor. Auch für Menschen mit Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) und mindestens vier Dioptrien gilt der Leistungsanspruch. Der ZVA warnt vor zu hohen Erwartungen, die „Brille auf Rezept“ wird es auch mit der Neuregelung nicht geben. Denn die Zuzahlung betrifft nur die Brillengläser – die Kosten für die Brillenfassung trägt weiterhin jeder Brillenträger selbst. Nur für Kinder unter 14 Jahren übernehmen die Kassen die Kosten für die ganze Brille.
Brillenträger profitieren beim Kauf
Zwei wichtige Aspekte sind noch unklar: Wie hoch der Zuschuss ausfallen wird und wie er abgerechnet wird. Bislang existieren Festbeträge zwischen zehn und rund 112 Euro pro Brillenglas. Die neuen Beträge will der GKV Spitzenverband noch festsetzen. Voraussetzung für den Zuschuss wird sehr wahrscheinlich eine Verordnung von einem Facharzt für Augenheilkunde sein. Der Augenarzt entscheidet damit, ob überhaupt ein Leistungsanspruch besteht und stellt das entsprechende Rezept aus. Das legt der Versicherte seinem Optiker vor und dieser rechnet sehr wahrscheinlich direkt mit der Krankenkasse ab. Brillenträger profitieren also direkt beim Kauf von der Zuzahlung, sie wird von der Rechnung abgezogen.
Auf die ca. 12.000 augenoptischen Betriebe in Deutschland kommt damit allerdings auch ein gesteigerter bürokratischer Aufwand hinzu. Und: Auch mit Rezept vom Augenarzt wird die Refraktion beim Augenoptiker – die Berechnung der Brillenglasstärke – nicht entfallen. „Der Augenoptiker kann genau berechnen, welchen Grad der Korrektur das Auge genau braucht und die passenden Brillengläser empfehlen“, so Christoph Hinnenberg.
Brillengläser: Hochwertiges Material extrem wichtig
Hinzu kommt: Wer stark fehlsichtig und auf seine Brille angewiesen ist, legt zu Recht Wert auf qualitativ hochwertige Brillengläser – und ist bereit in Markenprodukte zu investieren. Besonders leichte, dünn geschliffene oder entspiegelte Brillengläser liegen dann trotz Zuschuss immer noch im hochpreisigen Segment. Oder sind gar nicht zuschussberechtigt, denn die Krankenkassen behalten sich vor, auf welches Material sie die Zuschüsse gewähren. „Gerade aber stark fehlsichtige Menschen sollten nicht an den Brillengläsern sparen und auf hochwertiges Material setzen“, rät Christoph Hinnenberg. „Wir haben nur diese Augen und sollten ihnen das beste Produkt gönnen.“
Kassenzuschuss für Brillengläser: Weitere Informationen

Christoph Hinnenberg, ZEISS
Deutscher Bundestag verabschiedet Änderung des Heil- und Hilfsmittelgesetzes (HHVG)
Auch der Unternehmensbereich Vision Care von ZEISS verfolgt diese Neuerung. Hierzu Christoph Hinnenberg, Vertriebsleiter der Carl Zeiss Vision GmbH
Download & Share
Über ZEISS
ZEISS ist ein weltweit tätiger Technologiekonzern der optischen und optoelektronischen Industrie. Die ZEISS Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt Messtechnik, Mikroskope, Medizintechnik, Brillengläser sowie Foto- und Filmobjektive, Ferngläser und Halbleiterfertigungs-Equipment. Mit seinen Lösungen bringt der Konzern die Welt der Optik weiter voran und gestaltet den technologischen Fortschritt mit.