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Deutscher Bundestag verabschiedet Änderung des Heil- und Hilfsmittelgesetzes (HHVG)
Am Donnerstag, den 16. Februar 2017, hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Heil- und Hilfsmittelgesetzes (HHVG) verabschiedet. Demnach sollen gesetzlich versicherte Erwachsene künftig wieder eine Sehhilfe auf Rezept erhalten. Diese Neu-Regelung gilt für Patienten mit Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder einem Astigmatismus ab vier Dioptrien.

Christoph Hinnenberg, ZEISS
Viele Medien haben darüber bereits berichtet. Und der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (kurz ZVA) betont: „Was die konkreten Auswirkungen der Gesetzesänderung angeht, ist derzeit noch vieles im Unklaren. Sicher ist neben der ausgeweiteten Anspruchs-berechtigung vorerst nur eines: Die Neuregelung wird bei allen Beteiligten einen gesteigerten bürokratischen Mehraufwand verursachen. Der ZVA steht deshalb in engem Austausch mit den Landesinnungsverbänden und Innungen, so dass die Innungsbetriebe demnächst alle erforderlichen Informationen erhalten, sobald uns diese vorliegen.“ (Quelle: ZVA; die ganze Pressemitteilung können Sie hier nachlesen)
Auch der Unternehmensbereich Vision Care von ZEISS verfolgt diese Neuerung. Hierzu ein Zitat von Christoph Hinnenberg, Vertriebsleiter der Carl Zeiss Vision GmbH: „Für die Verbraucher ist die Änderung natürlich ein positives Zeichen. Auch wenn die Neuregelung nach Angaben des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) „nur“ maximal 1,4 Millionen der insgesamt 41,2 Millionen fehlsichtigen Deutschen betrifft. Und wir dürfen dazu nicht vergessen, dass diese Regelung in ähnlicher Weise ja bis 2003 in Deutschland schon einmal existierte, auch wenn damals jeder, der auf eine Sehhilfe angewiesen war, Zuschüsse von seiner Krankenkasse erhielt. Sie hatte aber auch damals schon nicht nur Vorteile. Für viele Verbraucher sind Augenärzte die Experten für die Augengesundheit – und Augenoptiker die Experten für die Augenglasbestimmung und den Brillenkauf. Wenn es den Zuschuss nur gegen Verordnung vom Augenarzt gibt, kann es sein, dass sich Verbraucher für eine neue Brille eben erst an den Augenoptiker wenden, wenn sie zuvor beim Augenarzt waren. Einen Termin beim Arzt gibt es oft erst nach längerer Wartezeit, nicht wie beim Optiker auch sehr kurzfristig. Das könnte dazu führen, dass Verbraucher viel Zeit verstreichen lassen, bevor sie eine neue Brille kaufen. Und das ist nicht im Sinne einer guten und zeitgemäßen augenoptischen Versorgung – gerade für Brillenträger mit höherem Korrekturbedarf.“
(Stand: 22. Februar 2017)
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