Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ab 7. August
Es geht voran auf der Baustelle des neuen ZEISS Hightech-Standortes in Jena. Der Rückbau der alten Gebäude und die Vorplanung für den Neubau laufen planmäßig und ab 7. August wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan bei der Stadt Jena öffentlich ausgelegt.
Ein Bebauungsplan (B-Plan) regelt, wie Grundstücke bebaut und in baurechtlicher Sicht genutzt werden dürfen. Die Aufstellung eines B-Plans erfolgt dabei in einem verbindlich geregelten Verfahren, in dem auch die Beteiligung der Bürger vorgesehen ist.
Nach Einreichung des Vorhabenbezogenen B-Plans (VBB) durch ZEISS bei der Stadt Jena wurde die öffentliche Auslegung vom Stadtrat beschlossen und im Amtsblatt angekündigt. Ab dem 7. August ist der Entwurf des VBB für zwei Monate lang einsehbar. Während dieser Zeit hat jeder die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Planentwurf einzubringen. „So soll die umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit sichergestellt werden“, erklärt Marc Weimann, Gesamtprojektleiter für den ZEISS Hightech-Standort Jena.
Festsetzungen des Vorhabenbezogenen B-Plans im Überblick
Festgelegt wird im Bebauungsplan beispielsweise das Maß der baulichen Nutzung, also wie dicht und wie hoch in dem betreffenden Gebiet gebaut werden darf, welche Flächen überbaut werden dürfen oder wo Grünraum vorgesehen ist. Ebenso regelt der B-Plan die Art der baulichen Nutzung. „Im Fall des Hightech-Standortes in Jena handelt es sich um ein sogenanntes Gewerbegebiet“, so Weimann. Dort ist beispielsweise der Bau von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden, aber auch von Sportanlagen möglich.
„In einem B-Plan werden auch die Themen benannt, die grundsätzlich in einem Gewerbegebiet gebaut werden dürften, wie ein Fitnessstudio und auch ein Einkaufsmarkt. Aus diesem Grund werden sie zwar genannt, sie werden aber nicht im ersten Bauabschnitt umgesetzt. Sollte es aber zukünftig solche Anforderungen an den Arbeitsplatz und Arbeitgeber geben, dann würde der B-Plan die Erlaubnis zum Bau darstellen“, so Weimann weiter. Auch weitere Details wie etwa Lärmschutz, Altlastensanierung oder die Infrastruktur mit Parkmöglichkeiten werden im Bebauungsplan definiert.
Vorhabenbezogener B-Plan als Grundlage für das Baugesuch
Nach Ende der öffentlichen Auslegung des Vorhabenbezogenen B-Plans folgt im Herbst dann die sogenannte Abwägung. Bis dahin werden alle Stellungnahmen gesammelt und gesichtet. „Einwände, Bedenken und Anregungen werden gewichtet und dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt“, erklärt Weimann das verbindlich geregelte Verfahren. Nach Abwägung der Stellungsnahmen ist geplant, den Satzungsbeschluss für Ende des Jahres vorzubereiten. Steht der B-Plan, kann ZEISS auf dieser Grundlage dann das Baugesuch einreichen.