Neues Eckpunktepapier zur Tarifbindung bei ZEISS
Flexibilität als Wettbewerbsvorteil für weiteres wirtschaftliches Wachstum
- Flexibilität als Wettbewerbsvorteil für weiteres wirtschaftliches Wachstum
- Harmonisierung über ZEISS Standorte hinweg
- Ordnungsrahmen weiter gefestigt an allen deutschen Standorten
ZEISS und die IG Metall haben ein neues Eckpunktepapier über die Tarifbindung in Deutschland an die jeweiligen regionalen Flächentarifverträge der Metall- und Elektroindustrie für ZEISS unterzeichnet. Diese Bindung an die Flächentarife soll zukünftig für alle Standorte von ZEISS in Deutschland gelten. Damit wird der Flächentarifvertrag als Ordnungsrahmen für ZEISS weiter gefestigt, der in der Vergangenheit bereits an den großen Standorten der ZEISS Gruppe wie Oberkochen zur Anwendung kam. Details und genaue Ausgestaltungen werden nun in den kommenden Monaten schrittweise weiter erarbeitet.
„Der Flächentarifvertrag mit seinen attraktiven und standardisierten Beschäftigungsbedingungen hat sich für ZEISS als Ordnungsrahmen bewährt. Als umfassendes Tarifwerk bietet er Kontinuität und Arbeitsplatzsicherheit und steigert die Attraktivität von ZEISS als Arbeitgeber“, so Franz Donner, Leiter Corporate Human Resources. „Wir freuen uns über die Vereinbarung und auch über den Zeitpunkt, denn in diesem Jahr feiert ZEISS sein 175-jähriges Bestehen. Das Eckpunktepapier beinhaltet neben der Tarifbindung auch einige weitere Weichenstellungen in Bezug auf Flexibilisierung und Anpassungsmöglichkeiten, die für das zukünftige Wachstum der ZEISS Gruppe sehr hilfreich sein werden.“
„Mit dem Eckpunktepapier zur Tarifbindung ist uns gemeinsam ein wichtiger Schritt zur Zukunftssicherung gelungen. In Zeiten zurückgehender Tarifbindung ist das Bekenntnis von ZEISS zur Tarifbindung ein wichtiges und richtiges Zeichen einer funktionierenden und gelebten Sozialpartnerschaft. Unternehmenserfolg, gewerkschaftliche Mitbestimmung und Tarifverträge gehören zusammen“, so Kai Burmeister, kommissarischer Geschäftsführer der IG Metall Aalen und für die Verhandlungen zuständiger Gewerkschafter.
Harmonisierung und Flexibilität für wirtschaftliches Wachstum
Im Eckpunktepapier vereinbaren Arbeitgeber und Gewerkschaft, dass Standorte, die bislang nicht an die Flächentarife angebunden waren, über sogenannte Heranführungsregelungen schrittweise mit dem jeweils regionalen Flächentarifvertrag harmonisiert werden können. Damit können die Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Sparten der ZEISS Gruppe weiter harmonisiert werden.
Zudem wurde im Eckpunktepapier vereinbart, angemessene Sonderregelungen zum Flächentarifvertrag für besondere Beschäftigtengruppen zu treffen, um das weitere Wachstum der ZEISS Gruppe gezielt zu unterstützen. Dies betrifft Vertriebs- und Servicemitarbeiter, Beschäftigte von Gesellschaften der ZEISS Gruppe mit stark internationaler Ausrichtung, Beschäftigte in Innovationsbereichen sowie die sogenannten übertariflich Beschäftigten. Für diese Beschäftigtengruppen werden durch die Ausgestaltung wettbewerbsfähiger und moderner Arbeitsbedingungen Vorteile erwartet, von denen alle, Unternehmen und Beschäftigte, profitieren. Die Sonderregelungen zielen unter anderem auf eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit sowie der Vergütungssystematik, beispielsweise durch erweiterte Nutzung der Vertrauensarbeitszeit, Einführung von Entgeltbändern oder angepasste Regeln für variable Gehaltsbestandteile.
„Die von der COVID-19-Pandemie geprägten vergangenen 18 Monate haben gezeigt, wie wesentlich Flexibilität und Dialog sind. ZEISS hat auch in diesen besonderen Zeiten gezeigt, wie das in Deutschland etablierte Modell der Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft erfolgreich gelebt werden kann, um unternehmerischen Erfolg zu unterstützen“, so Franz Donner. „Im gegenseitigen Dialog gelang es und gelingt es, angemessene und zukunftsfähige Arbeitsbedingungen zu gestalten. Das ist letztlich auch ein Wettbewerbsvorteil.“