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Hinweise zum Einreichen von Anträgen auf Förderung aus dem ZEISS Förderfonds

In diesen Hinweisen erfahren Sie, ob Ihr Antrag grundsätzlich förderungsfähig ist. Darüber hinaus finden Sie hier die wichtigsten formellen Anforderungen für eine Antragstellung. Seitens der Antragsteller besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Es besteht auch kein Anspruch auf Begründung einer ablehnenden Entscheidung, selbst wenn die unter Ziff. 2 aufgeführten Förderkriterien grundsätzlich erfüllt sind.

28. Februar 2022 · 6 Min. Lesedauer
  • Der ZEISS Standortfonds fördert zurzeit an acht ZEISS Standorten in Deutschland:

    • Oberkochen/Aalen
    • Jena
    • Göttingen
    • Wetzlar
    • Berlin
    • Braunschweig
    • Dresden
    • München

    Mit den Hauptstandorten Oberkochen/Aalen und Jena verbundene Nachbargemeinden können in die Förderung einbezogen werden.

    Der ZEISS Bildungs- und Wissenschaftsfonds fördert hingegen standortunabhängig, also nicht auf die ZEISS Standorte beschränkt. Bei Anträgen an den Bildungs-und Wissenschaftsfonds ist im Antragsformular in jedem Fall das Feld "Überregional" anzukreuzen.

  • 2.1 Allgemein

    Die Förderung erfolgt in der Regel zweckgebunden für konkrete Projekte, die zeitlich begrenzt und in sich abgeschlossen sind. Bevorzugt berücksichtigt werden Anschubfinanzierungen und Pilotprojekte mit Modellcharakter. Neben Spenden ist auch die Förderung in Form von Sponsoring-Leistungen zulässig. Co-Finanzierungen sind möglich.

    2.2 ZEISS Standortfonds

    Über den ZEISS Standortfonds sind Vorhaben aus folgenden Bereichen förderfähig:

    Bildung und Erziehung
    Förderfähig sind Projekte, die der Bildung und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen vom Kindergartenalter bis zum Abschluss der Schullaufbahn dienen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei auf Vorhaben, die die MINT-Qualifikationen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) fördern.

    Gesellschaft und Soziales
    Förderfähig sind Projekte, die sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen jenseits einer individuellen Unterstützung eine Teilhabe an altersgerechter Freizeitgestaltung ermöglichen, zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen oder die Integration fördern.

    Kunst und Kultur
    Förderfähig sind Projekte, die breiten Schichten der Bevölkerung den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen.

    Breitensport
    Förderfähig sind Projekte, die Jugendlichen den Zugang zu sportlicher Betätigung ermöglichen. Vorzugswürdig sind Projekte des Breitensports in Abgrenzung zu Profisport.

    2.3 ZEISS Bildungs- und Wissenschaftsfonds

    Förderfähig sind Projekte und Initiativen zur Förderung der Bildung von jungen Menschen und deren naturwissenschaftlicher Kompetenz, vorrangig nach dem Schulabschluss sowie Projekte und Initiativen an Hochschulen und Forschungsinstituten. Dies können Arbeitsgruppen oder studentische Forschungsvorhaben sein. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften, insbesondere der Optik und Photonik.

  • Zuwendungsempfänger sind in der Regel gemeinnützige Vereine, Einrichtungen, Organisationen und Initiativen.

    Nicht gefördert werden politische Parteien und ihnen nahestehende Organisationen und Personen, religiöse Zwecke sowie Profisport.

    Die Förderung von Einzelpersonen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gleichermaßen werden keine Darlehen, Kredite und Bürgschaften gewährt.

    Nur in Ausnahmefällen können durch den ZEISS Bildungs- und Wissenschaftsfonds studentische Gruppen und auch Einzelpersonen gefördert werden – vorausgesetzt, dem Förderantrag ist eine entsprechende Empfehlung einer Hochschule oder eines Schulträgers beigefügt oder die Förderung wird in Form einer Sponsoring-Leistung erbracht.

  • Förderanträge werden grundsätzlich online über www.zeiss.de/foerderfonds entgegengenommen. Ausnahmen sind die ZEISS Standorte Berlin, Braunschweig, Dresden und München. An diesen Standorten werden die Maßnahmen und Projekte zur Förderung durch den ZEISS Standortfonds durch das jeweilige ZEISS Standortmanagement vorgeschlagen. Die Antragsteller und Antragstellerinnen erklären in dem Zusammenhang, dass sie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben.

    Die Beschreibung des Projektes sollte den Umfang einer DIN-A4-Seite möglichst nicht überschreiten. Neben der Beschreibung des Vorhabens soll ein Zeitplan sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan, inklusive Angaben zu eigenen Mitteln und Kofinanzierungen anderer Geldgeber enthalten sein.

    Anträge können ganzjährig gestellt werden.

    Mit dem Antrag verpflichtet sich die antragstellende Person, im Fall der positiven Förderentscheidung, auf Wunsch Vertretern und Vertreterinnen von ZEISS über das geförderte Vorhaben mit einem kurzen Bericht Auskunft zu geben und das Förderprojekt und die Mittelverwendung zu erläutern.

  • Zunächst wird der Antrag auf Vollständigkeit und Erfüllen der Fördervoraussetzungen geprüft. Bei positiver Entscheidung wird die antragstellende Person informiert und die Mittel werden zeitnah und in der Regel sofort in vollem Umfang zur Verfügung gestellt. Bei einer Co-Finanzierung wird der Förderbetrag nur ausgezahlt, wenn die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist. Nach Erhalt der Fördermittel als Spende wird eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt.

    Über eingegangene Anträge wird in der Regel innerhalb von drei Monaten entschieden.


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