Schüler und Schülerinnen arbeiten an Mikroskopen im Unterrichtsraum
Corporate Social Responsibility

ZEISS Förderfonds

Engagement für Bildung und Wissenschaft

Seit 2011 ermöglicht der ZEISS Förderfonds gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Institutionen, Fördermittel für Projekte und Initiativen zu erhalten, die den Werten und Zielen von ZEISS entsprechen. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Bildungsmaßnahmen, wissenschaftlichen Projekten und Institutionen. Darüber hinaus werden ausgewählte soziale und kulturelle Initiativen und Institutionen an den Unternehmensstandorten in Deutschland unterstützt.

Für ZEISS als Stiftungsunternehmen ist Nachhaltigkeit fest in der Unternehmensstrategie verankert, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung eines nachhaltigen Mehrwerts für die Gesellschaft liegt. Im Rahmen dieser Strategie leistet ZEISS mit dem Förderfonds einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl, insbesondere durch die Unterstützung von Bildungsmaßnahmen, Wissenschaftsprojekten und –einrichtungen.

Einblicke in die Förderaktivitäten

  • A lab within the forest for kids: Where nature reveals its secrets
  • Exploring the nanocosmos at the High School Ostalbgymnasium in Bopfingen
  • STEM competition “Jugend Forscht” in Jena
  • Inspiring Through Music: ZEISS' Impact on Cultural Accessibility

ZEISS Förderfonds auf einen Blick

Seit seiner Gründung 2011 hat der ZEISS Förderfonds über 1.800 Projekte mit mehr als 13,5 Millionen Euro unterstützt.
  • Seit 2011

    aktiv in den Förderbereichen

  • >1.800

    Projekte wurden bereits gefördert1

  • >13,5 Mio.

    Euro unterstützten bereits die Projekte1

Zwei Säulen des ZEISS Förderfonds

Der ZEISS Förderfonds strukturiert sämtliche Förderaktivitäten der ZEISS Gruppe und gliedert sich in zwei Säulen - den ZEISS Standortfonds und ZEISS Wissenschaftsfonds.
Deutschlandkarte zu ZEISS Standortfonds

ZEISS Standortfonds

Im Fokus des ZEISS Standortfonds liegt die Förderung von Projekten und Initiativen, welche die MINT-Bildung (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) für Kinder und Jugendliche stärken. Zudem werden Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales, Breitensport und Umwelt unterstützt.

Der ZEISS Standortfonds wurde anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Wiedervereinigung des Unternehmens in Ost und West im Jahr 2011 gegründet. Die ursprünglich auf die Hauptstandorte Oberkochen/Aalen und Jena beschränkte Förderung regionaler Projekte wurde zusätzlich auf die Standorte Göttingen, Wetzlar, Berlin, Braunschweig, Dresden, München und Roßdorf ausgeweitet. Förderfähig sind Standorte mit mindestens 200 ZEISS Mitarbeitenden.

Förderfähige Bereiche des ZEISS Standortfonds

  • Schüler und Schülerinnen arbeiten an Mikroskopen im Unterrichtsraum

    Bildung und Erziehung

    Förderfähig sind Projekte, die der Bildung und Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen vom Kindergartenalter bis zum Abschluss der Schullaufbahn dienen. Der Schwerpunkt liegt auf Initiativen, die die MINT-Qualifikationen fördern.

  • Kinder beim Fußballtraining

    Gesellschaft und Soziales

    Projekte, die sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen eine altersgerechte Freizeitgestaltung ermöglichen, zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen oder die Integration fördern, können ebenfalls finanziell unterstützt werden.

  • Ein Dirigent dirigiert ein Orchester während eines Konzerts

    Kunst und Kultur

    Gefördert werden können auch Projekte, die einem breiten Bevölkerungsschicht den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen.

  • Gruppenaufnahme der Teilnehmer und Teilnehmerinnen des FCC Sommercamps 2024

    Breitensport

    Unterstützt werden Projekte, die Jugendlichen den Zugang zu sportlicher Betätigung ermöglichen. Hierbei wird der Breitensport dem Profisport vorgezogen.

  • Eine Waldhütte, in der eine Informationsveranstaltung zum Thema Naturschutz stattfindet

    Umwelt

    Förderfähig sind Projekte, welche im Bereich Umwelt die natürlichen Lebensgrundlagen schützen, den verantwortungsvollen Umgang damit fördern und ein Bewusstsein dafür entwickeln.

ZEISS Research Awards 2023

ZEISS Wissenschaftsfonds

Die zweite Säule des ZEISS Förderfonds ist der ZEISS Wissenschaftsfonds, der sich auf Wissenschaft und forschungsbezogene Aktivitäten konzentriert. Im Gegensatz zum ZEISS Standortfonds, der regionale Projekte an den Hauptstandorten in Deutschland unterstützt, ist der ZEISS Wissenschaftsfonds standortunabhängig und fördert überregionale Projekte.

Im Zentrum des ZEISS Wissenschaftsfonds stehen Initiativen zur Förderung wissenschaftlicher und forschungsbezogener Aktivitäten in MINT-Bereichen. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften, insbesondere der Optik und Photonik.

Voraussetzungen und Hinweise zur Förderung

  • Der ZEISS Standortfonds fördert zurzeit an neun ZEISS Standorten in Deutschland:

    • Oberkochen/Aalen
    • Jena
    • Göttingen
    • Wetzlar
    • Berlin
    • Braunschweig
    • Dresden
    • München
    • Roßdorf

    Nachbargemeinden, insbesondere an den Hauptstandorten Oberkochen/Aalen und Jena, können in die Förderung einbezogen werden.

    Der ZEISS Wissenschaftsfonds fördert hingegen standortunabhängig, also nicht auf die ZEISS Standorte beschränkt.

  • 2.1 Allgemein

    Die Förderung erfolgt in der Regel zweckgebunden für konkrete Projekte, die zeitlich begrenzt und in sich abgeschlossen sind. Bevorzugt berücksichtigt werden Anschubfinanzierungen und Pilotprojekte mit Modellcharakter. Kofinanzierungen sind möglich.

    Neben Spenden ist auch die Förderung in Form von Sponsoring möglich.

    2.2 ZEISS Standortfonds

    Über den ZEISS Standortfonds sind Vorhaben aus den folgenden Bereichen förderfähig:

    Bildung und Erziehung
    Förderfähig sind Projekte, die der Bildung und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen vom Kindergartenalter bis zum Abschluss der Schullaufbahn dienen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei auf Vorhaben, die die MINT-Qualifikationen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) fördern.

    Gesellschaft und Soziales
    Förderfähig sind Projekte, die sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen jenseits einer individuellen Unterstützung eine Teilhabe an altersgerechter Freizeitgestaltung ermöglichen, zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen oder die Integration fördern.

    Kunst und Kultur
    Förderfähig sind Projekte, die breiten Schichten der Bevölkerung den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen.

    Breitensport
    Förderfähig sind Projekte, die Jugendlichen den Zugang zu sportlicher Betätigung ermöglichen. Vorzugswürdig sind Projekte des Breitensports in Abgrenzung zu Profisport.

    Umwelt
    Förderfähig sind Projekte, welche im Bereich Umwelt die natürlichen Lebensgrundlagen schützen, den verantwortungsvollen Umgang damit fördern und ein Bewusstsein dafür entwickeln.

    Der ZEISS Standortfonds fördert Projekte in der Regel mit einer Fördersumme bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 €, sofern der Antrag bewilligt wird. Höhere Fördersummen sind möglich, wenn z. B. die Förderung eine vertragliche Grundlage hat.

    Maßnahmen, die in der Regel nicht gefördert werden, sind zum Beispiel:

    • Infrastrukturmaßnahmen (z. B. bauliche Investitionen, Renovierungen) und die Anschaffung von Mobiliar)
    • Reisen (z. B. Reisekosten für Klassen- und Studienfahrten – Ausnahmen bei Verbindung mit einem konkreten Lernprojekt möglich – oder Wettkampf- und Konzertreisen)
    • Tombolas, Benefizveranstaltungen Dritter, Feste, Tage der offenen Tür
    • Publikationen, Festschriften, Anzeigenschaltungen (sofern nicht Bestandteil eines Leistungspakets)
    • Beschaffung von Kleidung, Uniformen für Orchester und Ensembles
    • laufende Personalkosten, Honorare, Teilnahmegebühren
    • nicht projektbezogene Kosten (z. B. Etatlückenfinanzierung).

    Der ZEISS Standortfonds fördert außerdem keine Projekte, die vor der Beschlussfassung über die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags bereits begonnen oder abgeschlossen wurden.

    2.3 ZEISS Wissenschaftsfonds

    Förderfähig sind Initiativen zur Förderung wissenschaftlicher und forschungsbezogener Aktivitäten in MINT-Bereichen. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften, insbesondere der Optik und Photonik.

  • Gefördert werden in der Regel gemeinnützige Vereine, Einrichtungen, Organisationen und Initiativen, das heißt

    • Vereine und Institutionen, wie gGmbH, gUG, gAG und gemeinnützige Stiftungen (juristische Personen des Privatrechts), die einen aktuellen Freistellungs- oder Feststellungsbescheid nach § 60a AO des Finanzamtes vorlegen können
    • (staatliche) Schulen, Universitäten und Hochschulen sowie Gemeinden (juristische Personen des öffentlichen Rechts), die die Verwendung der beantragten Mittel für steuerbegünstigte bzw. gemeinnützige Zwecke garantieren.

    Etwaige Auswirkungen einer Förderung durch den ZEISS Standortfonds oder durch den ZEISS Wissenschaftsfonds auf die reguläre finanzielle Ausstattung der staatlichen Universitäten und Hochschulen sind von den begünstigten Einrichtungen in eigener Verantwortung zu evaluieren.

    Nicht gefördert werden politische Parteien und ihnen nahestehende Organisationen und Personen, religiöse Zwecke sowie Profisport.

    Die Förderung von Einzelpersonen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gleichermaßen werden keine Darlehen, Kredite und Bürgschaften gewährt.

    Nur in Ausnahmefällen können durch den ZEISS Wissenschaftsfonds studentische Gruppen und auch Einzelpersonen gefördert werden – vorausgesetzt, dem Förderantrag ist eine entsprechende Empfehlung einer Hochschule beigefügt oder die Förderung wird in Form einer Sponsoring-Leistung erbracht.

  • Förderanträge werden grundsätzlich online über www.zeiss.de/foerderfonds entgegengenommen.

    Anträge können ganzjährig gestellt werden.

    Die Beschreibung des Projektes sollte den Umfang einer DIN-A4-Seite möglichst nicht überschreiten. Neben der Beschreibung des Vorhabens soll ein Zeitplan sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan, inklusive Angaben zu eigenen Mitteln und Kofinanzierungen anderer Geldgeber enthalten sein.

    Ist der Antragsteller eine juristische Person des Privatrechts (Verein, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Stiftung) ist der aktuelle Freistellungs- bzw. Feststellungsbescheid nach § 60a AO als Anhang mit dem Antrag einzureichen.

    Mit dem Antrag verpflichtet sich die antragstellende Person, im Fall der positiven Förderentscheidung, auf Wunsch Vertretern und Vertreterinnen von ZEISS über das geförderte Vorhaben mit einem kurzen Bericht Auskunft zu geben und das Förderprojekt und die Mittelverwendung zu erläutern.

  • Zunächst werden eingegangene Anträge auf Vollständigkeit und Erfüllen der Fördervoraussetzungen geprüft. Über Förderung bzw. Ablehnung eines Antrags wird dann in der Regel innerhalb von drei Monaten entschieden.

    Bitte beachten Sie, dass der ZEISS Standortfonds seine Entscheidungen über Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen viermal im Jahr jeweils zeitnah zum Ende eines Quartals trifft. Alle Anträge, die innerhalb des Quartals eingehen, werden zusammen beraten und entschieden.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung, auch nicht in voller Höhe der beantragten Fördersumme. Es liegt allein im Ermessen von ZEISS, ob und wie ZEISS ein Projekt fördert. Selbst bei wiederholter Gewährung begründen die Förderungen kein Gewohnheitsrecht beziehungsweise eine sogenannte „betriebliche Übung“. Die Ablehnung von Förderanträgen wird nicht begründet.

    Der Antragstellende wird über die Entscheidung schriftlich informiert.

    Bei positiver Entscheidung werden die Mittel zeitnah und in der Regel sofort in vollem Umfang zur Verfügung gestellt. Bei einer Kofinanzierung wird der Förderbetrag nur ausgezahlt, wenn die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist. Nach Erhalt einer Spende (Zahlungseingang) ist vom Spendenempfänger innerhalb von 4 Wochen eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigung an die im Förderbescheid genannte Adresse zuzusenden.

    ZEISS behält sich vor, in Abstimmung mit dem Zuwendungsempfänger in angemessener Weise über die geförderten Projekte in den internen und externen Medien zu berichten. Dabei handelt es sich nicht um eine Gegenleistung im steuerlichen Sinne.

Antrag auf Förderung

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Informationen zum Projekt
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Hinweise zum Upload

  1. Bitte fügen Sie etwaige Kostenpläne, Projektpläne, Freistellungsbescheide oder Feststellungsbescheide nach § 60a AO des zuständigen Finanzamts an.
  2. Größe der Dokumente in Summe maximal 10 MB auf die in der Projektbeschreibung Bezug genommen ist (z.B. Zeit- und Kostenplan).
  3. Sofern Sie mehrere Dokumente gleichzeitig hochladen möchten, markieren Sie alle und ziehen sie gemeinsam in das Uploadfeld.

Datenschutz

Wenn Sie weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei ZEISS haben möchten, lesen Sie bitte unsere Datenschutzhinweise.


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    KPIs zum Ende des Geschäftsjahres 2024/25 (September 30,2025).